13.11.2023 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt dann, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs im Einzelfall nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Az. 8 Sa 365/22).
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10.11.2023 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Cyberkriminelle nehmen vermehrt Arzt- und Therapiepraxen, öffentliche Verwaltungen und Hochschulen in Deutschland ins Visier, warnt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. „Die Bedrohung durch ...
03.11.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In wenigen Wochen stehen auch in vielen Physiotherapiepraxen Weihnachtsfeiern an. Nicht selten geht es auf solchen Veranstaltungen turbulent zu. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt sich das Problem, was als ...
03.11.2023 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Eigentlich jeder Physiotherapeut möchte Steuern sparen, und dafür gibt es auch unzählige Möglichkeiten. Allerdings ist es für einige Steuerspartipps erforderlich, dass der Therapeut noch im laufenden Jahr handelt und zum Beispiel begünstigte Ausgaben leistet. PP stellt aus diesem Grund vier lukrative Steuerspartipps vor.
03.11.2023 · Nachricht ·
Gewerberaummiete
Wenn über den Stromzähler eines Mieters der Stromverbrauch anderer Mietparteien mitläuft und der Vermieter diesen Mangel nicht behebt, kann der Mieter außerordentlich kündigen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, ...
02.11.2023 · Nachricht ·
Gesetzgebung
Zum 01.01.2024 tritt das „Heizungsgesetz“ – offiziell Geäudeenergiegesetz (GEG) – in Kraft. Das Gesetz soll einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Gebäuden leisten. Welche Inhalte das Gesetz hat, von ...
02.11.2023 · Nachricht ·
Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrag
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (PP 11/2021, Seite 18 ff.) setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind zudem nur pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten begünstigt. Die Nachweise, dass diese Voraussetzungen vorliegen, sind mit überschaubarem Aufwand zu erbringen. Die Nachweispflicht liegt aber bei der begünstigten Körperschaft (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil ...