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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Dürfen Hausbesuche bei zwei Patienten im selben Haus auf mehrere Termine verteilt werden?

    | FRAGE: „Mir liegen zwei Rezepte für Hausbesuche bei zwei Patienten einer Familie vor (Großmutter und schwerbehindertes Enkelkind). Beide wohnen im selben Haus. Muss ich beide am selben Tag behandeln oder darf ich die Termine auf verschiedene Tage verteilen?“ |

     

    Antwort: Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) enthält für Hausbesuche in § 11 nur die Regelung, dass Hausbesuche vom Arzt ausdrücklich verordnet sein müssen. Dafür muss auf dem Verordnungsvordruck das Feld „Hausbesuch“ mit „ja“ angekreuzt sein. Nur dann dürfen Sie den Patienten zu Hause oder in einer Einrichtung behandeln. Weitere Regelungen zur Durchführung oder terminlichen Planung für Hausbesuche enthält die HeilM-RL nicht.

     

    Auch in den Rahmenverträgen gibt es keine solchen Regelungen. D. h.: Die Termine für ärztlich verordnete Hausbesuche dürfen Sie ohne Einschränkungen planen. Es gibt keine (rechtliche) Pflicht, die beiden unter gleicher Anschrift erreichbaren Patienten am selben Tag zu behandeln. Sie können und dürfen die Termine auf verschiedene Tage verteilen. Sie dürfen jede erbrachte Hausbesuchsbehandlung mit der Krankenkasse des Versicherten abrechnen.

     

    PRAXISTIPP | Um Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden, achten Sie darauf, dass bei der Patientenquittung auf der Rückseite der Verordnung der Hausbesuch als Leistung ausgeschrieben und vom Patienten unterschrieben wird.

     

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, baehrle-partner.de

    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 2 | ID 48718741