01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Hinter fast jeder Berufsgruppe steht ein Verband. Verbände machen sich für die berufsspezifischen Interessen ihrer Mitglieder stark und setzen diese um. Auch für Physiotherapeuten gibt es mehrere Verbände, die um Mitglieder buhlen. „Praxisführung Professionell“ stellt Ihnen in dieser und in der nächsten Ausgabe jeweils zwei Verbände vor - hier nun den VPT und den IFK.
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Private Altersvorsorge
Etwa 86 Prozent der Bundesbürger befürchten gemäß einer Umfrage zu Recht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird, um ihren Lebensstandard zu halten. Wenn Sie Ihrem Ruhestand also gelassen ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Bei der Gestaltung von Praxis-Internetseiten sind eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zu beachten. Neben den allgemeinen recht-lichen Anforderungen - unter anderem nach dem Teledienstegesetz siehe hierzu ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Heilmittelrichtlinien
Die bislang bestehenden Unklarheiten bezüglich der Überprüfungspflicht der vertragsärztlichen Verordnung durch den Therapeuten sind durch ein Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 15. November 2007 endgültig ausgeräumt worden Az: B 3 KR 4/ 07 R, Abruf-Nr: 080731. Das Urteil wurde erst im Februar 2008 niedergelegt und ist seit März in den schriftlichen Entscheidungsgründen bekannt.
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In der physiotherapeutischen Praxis bedeutet die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin immer ein Umorganisieren von Arbeitsprozessen. Außerdem sind einige gesetzliche Vorschriften zu beachten, die vor allem dem Schutz ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber müssen Sie einen bei Ihnen beschäftigten Rentner grundsätzlich nicht über die Folgen der Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung aufklären. Das entschied das ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Als Physiotherapeut unterliegen Sie der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Beachten Sie diese Pflicht nicht, kann es im Schadenfall zu Schadenersatzansprüchen gegen Sie kommen.