01.06.2007 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel
Sowohl der Abschluss als auch die Überwachung und regelmäßige Prüfung von Versicherungsverträgen ist eine Pflichtaufgabe für jeden Praxisinhaber. Leider ist es weithin gängige Praxis, bestehende Verträge schlicht „laufen zu lassen“ ohne die Konditionen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Diese Inkonsequenz kann zu Nachteilen führen. Lesen Sie dazu das folgende Fallbeispiel:
01.06.2007 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung: Unternehmensnachfolge und -steuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 (Az: 1 BvL 10/02) die Verfassungswidrigkeit des geltenden Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts festgestellt und Ende Januar öffentlich bekannt ...
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Checkliste
Mit der folgenden Checkliste können Sie sich die Vorbereitung eines Teils Ihrer Steuererklärung erleichtern:
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Gesetzentwurf nach EU-Richtlinie
Am 28. März 2007 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU beschlossen Volltext unter www.iww.de, Abruf-Nr: 071229. Das Gesetz soll nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG bis zum 20. Oktober 2007 vorliegen. Neben der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen in den EU-Staaten regelt die Richtlinie, dass eine gegenseitige vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung ermöglicht wird.
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In Praxen kann unklar sein, ob und wann „Alt-Arbeitnehmer“ noch Kündigungsschutz nach dem alten Kündigungsschutzgesetz KSchG genießen. Hintergrund: Das KSchG greift seit 1. Januar 2004 erst ab zehn Arbeitnehmer ...
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung in Baden-Württemberg
Physiotherapeuten müssen Verordnungen nicht auf Vollständigkeit prüfen. Gleichzeitig sind Krankenkassen - beispielsweise bei drohenden Rechnungskürzungen - nicht verpflichtet, Originalverordnungen an Therapeuten ...
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung / Anhängige Steuerverfahren
Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Steuererklärung mit einem Einspruch auf ein laufendes Verfahren berufen, ruht die Sache so lange beim Finanzamt, bis die höchsten Gerichte ein abschließendes Urteil gefällt haben. Diese können beim Bundesfinanzhof BFH, dem Bundesverfassungsgericht BVerfG, dem Europäischen Gerichtshof EuGH oder einem obersten Bundesgericht anhängig sein. Ihren Einspruch müssen Sie in diesem Fall nicht einmal weiter begründen. Es reicht aus, wenn Sie sich auf eines der anhängigen Verfahren ...