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  • 01.06.2006 | Kfz-Kosten in der physiotherapeutischen Praxis, Teil 5

    Wie werden Pkw eigentlich abgeschrieben?

    Wie alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter, die in Ihrer Praxis für mehr als ein Jahr genutzt werden sollen, dürfen auch die Anschaffungskosten für einen Pkw den Praxisgewinn nicht bereits im Jahr des Kaufs in voller Höhe mindern. Der Kaufpreis muss vielmehr auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Vielleicht fragen Sie sich, warum die Anschaffungskosten für den neuen Pkw eigentlich nicht sofort in voller Höhe abgesetzt werden können. Der Grund ist ganz einfach: Der Pkw unterliegt einem wirtschaftlichen Verschleiß, der sich jedoch über mehrere Jahre erstreckt. Über die jährlichen Abschreibungen wird dem dann Rechnung getragen.  

     

    Die Finanzverwaltung unterstellt bei einem Pkw eine voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs Jahren und lässt deshalb eine jährliche Abschreibung – Absetzungen für Abnutzung (AfA) – von 1/6 zu. Die Nutzungsdauer ist in einer auf langjährigen Erfahrungswerten basierenden amtlichen AfA-Tabelle geregelt. Sie wird auch zu Grunde gelegt, wenn Sie den Pkw voraussichtlich einige Jahre länger fahren, weil beispielsweise die Jahreslaufleistung nur bei etwa 10.000 Kilometer liegen wird.  

    Unterschiedliche Abschreibungs-Methoden

    Die Abschreibungen beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie den neuen Pkw nutzen können. Auf das Datum der Rechnung oder auf die vollständige Bezahlung kommt es nicht an. Die Abschreibungen werden bei einem Kauf des Pkw ab dem Jahr 2005 monatsgenau ermittelt, beginnend mit dem Anschaffungsmonat. Unter diesen AfA-Methoden können Sie wählen:  

     

    • lineare Abschreibung
    • degressive Abschreibung
    • Sonderabschreibung