07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Finanzplanung
Eine nicht ausreichende oder sogar fehlende Finanzplanung kann für Praxisinhaber zu existenzbedrohenden Problemen führen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend restriktiveren Kreditvergaberichtlinien der Bankinstitute. Leider befassen sich jedoch Physiotherapeuten mit der Liquiditätslage ihrer Praxis meistens erst dann, wenn Ersatzinvestitionen plötzlich erhebliche finanzielle Mittel erfordern, die aufgrund unzureichender Planung kaum zeitnah aufgebracht werden können. Die folgenden ...
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Im Zeitalter des Ratings (Bonitätseinstufung) machen die Banken mehr denn je große Unterschiede bei der Behandlung ihrer Kunden. Durch eigene Initiative und mit ausgefeilter Verhandlungsstrategie im Hinterkopf kann ...
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Insolvenz
Wenn eine Praxis wirtschaftliche Probleme hat, greifen meist die gleichen Reflexe: Verschweigen, Verdrängen, manchmal sogar Vertuschen. Insolvenzanträge werden häufig erst zehn Monate nach der materiellen Insolvenz ...
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Altersvorsorge
Verordnung behandeln und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 8. April 2008 (Az: L 12 RA 119/03) entschieden und damit eine bereits vom Bundessozialgericht (BSG) getroffene Rechtsauslegung verfestigt (Az: B 12 RA 2/03 R sowie 12 RK 31/96).
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Mitarbeitergespräche
Sie sehen, dass Ihre Praxis nicht genug Einnahmen erzielt. Sie haben schon gespart, wo es nur geht. Jetzt hilft nur noch, dass Sie Gehälter kürzen oder Arbeitszeiten verringern. Aber wie vermitteln Sie das Ihren ...
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Familienrecht
Am 1. Januar 2008 ist das neue Unterhaltsrecht mit erheblichen Änderungen in Kraft getreten. Wenn Sie als Physiotherapeut in Scheidung leben, sollten Sie bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen auf ihren ...
07.10.2008 · Fachbeitrag ·
Praxiszulassung
Wenn Sie eine (Zweit-)Praxis eröffnen wollen, müssen Sie in jedem Fall die Anforderungen beachten, die die gesetzlichen Krankenkassen zur Erteilung der Zulassung aufgestellt haben. Grundlage dieser Voraussetzungen ist § 124 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Allerdings ist die Auslegung dieses Paragrafen durch die Kassen in Bezug auf die Praxisausstattung fragwürdig.