19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Prävention
Yogakurse werden unter bestimmten Umständen von den Krankenkassen gefördert. Wenn Sie Yogakurse im Rahmen von Präventionsmaßnahmen anbieten möchten, sollten Sie die Bedingungen der Krankenkassen kennen. Sie als Therapeut haben gegenüber „normalen“ Yogalehrern einen Argumentationsvorteil. Denn: Sie sind bereits nachgewiesenermaßen Experte für Bewegung. Diesen Vorteil können Sie auch für die Vermarktung Ihres Yogakurses nutzen.
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Patientenkommunikation
In einer Therapie geht es darum, dem Patienten auf bestmögliche Weise zu helfen. Um dies tun zu können, müssen Sie zunächst einmal die Situation des Patienten präzise verstehen. Das wird Ihnen gelingen, wenn Sie ...
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Verordnung
Patienten müssen auf der Rückseite einer Verordnung die erhaltenen Therapieeinheiten quittieren. Was sich so trivial anhört, ist jedoch eine Fehlerquelle und kann bei der Abrechnung der Rezepte zu Problemen führen.
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Fahrtkostenerstattung
Der Bewerber, der zu Fuß zum Vorstellungsgespräch kommen kann, ist selten. Im Normalfall entstehen Bewerbern, die von Ihnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, Fahrtkosten, zum Beispiel als Fahrkarte für den Bus oder die Straßenbahn oder durch die Anreise mit dem eigenen Pkw. Müssen Sie diese Fahrtkosten immer erstatten?
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Für viele ist es ein Traum, eine Zeit lang im Ausland zu arbeiten. Doch bevor man seine Sachen packt, sollte man sich erkundigen, ob die eigene Ausbildung im Traumland auch anerkannt wird. In der EU wird das Arbeiten ...
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Einem Ehegattenarbeitsvertrag ist die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn weder feste Arbeitszeiten vereinbart wurden noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden oder die zu leistende ...
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Um den Werbungskostenabzug von Reinigungskosten für Berufskleidung gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt. Beamte kürzen den Betrag gerne mit dem Argument, dass die Kosten auch nicht begünstigte Kleidungsstücke umfassen und die Kostenermittlungen zu pauschal sind. Das Finanzgericht (FG) Köln schafft Klarheit (Urteil vom 20.12.2012, Az. 11 K 2001/11).