24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Ein Leser, der mehrere angestellte Therapeuten in Teilzeit beschäftigt, fragt, ob er diesen Angestellten ausgefallene Behandlungszeiten vergüten muss.
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftliche Lage
Seit einiger Zeit schon Verbände auf die prekäre Lage vieler Praxen aufmerksam – reagiert hat die Politik darauf bislang nicht. Dabei wächst die Unzufriedenheit und die selbstständigen Therapeuten müssen mit ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Begleitdokumentation
Ob eine Therapieleistung ein Erfolg ist oder nur eine abgeleistete Behandlungseinheit, hängt neben Leistungsvergleichen zu anderen Therapeuten, vorherigen Therapieansätzen und Erfahrungswerten aus der Vergangenheit ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Bundestag hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Therapeuten und Verbände hatten große Hoffnungen darauf gesetzt, nicht zuletzt deshalb, weil Gespräche, Aktionen und Demos Politiker zuletzt dazu bewegt hatten, Verbesserungen in Aussicht zu stellen. Doch das Gesetz greift davon nur wenige Aspekte auf und bringt für die Mehrzahl der Therapeuten keine leistungsgerechtere Vergütung.
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine finale Zustimmung erteilt: Physiotherapeuten, die eine Zulassung zum Heilpraktiker Physiotherapie erwerben möchten, müssen keine mündliche Prüfung vor dem ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildnissen erfordert die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Die Zustimmung ist widerruflich, endet aber nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie das ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Privatpraxis
Auch wenn Privatpatienten in der Regel – ebenso wie die gesetzlich Versicherten – über eine Krankenversicherung verfügen, rechnen Sie als Therapeut Ihre Leistungen immer direkt mit ihnen ab. Um keinen Streit über die Kosten zu bekommen, ist es zu empfehlen, einen schriftlichen Behandlungsvertrag zu schließen. Rechtswirksam ist zwar auch ein mündlich geschlossener Behandlungsvertrag. Aber bei mündlichen Verträgen lassen sich bei einem späteren Streit die getroffenen Vereinbarungen schlechter beweisen ...