28.04.2017 · Nachricht ·
Arbeitsunfähigkeit
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Krankenkasse verpflichtet, schwangeren Mitarbeiterinnen Krankengeld zu zahlen, sobald die Krankheit über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung (sechs Wochen) hinausgeht. In der letzten Zeit gibt es allerdings Krankenkassen, die sich dieser Verpflichtung entziehen und den Arbeitgebern die Verantwortung übertragen wollen.
26.04.2017 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung enthält, ist ungültig. Das gilt auch dann, wenn die Nebenbestimmungen des Arbeitsvertrags eine salvatorische ...
25.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer als Therapeut in der Praxis keinen ausreichenden Arbeitsplatz für Büroarbeiten hat, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof ...
24.04.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Bezeichnung einer Praxis als „Institut“ (z. B. Institut für Physiotherapie oder Institut für manuelle Medizin) ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kritisch zu sehen. Denn die Bezeichnung „Institut“ unterstellt, dass es sich um eine wissenschaftliche Einrichtung handelt. Wenn das betreffende Unternehmen (oder die betreffende Praxis) aber nicht wissenschaftlich tätig ist, liegt eine Irrführung des Verbrauchers vor (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 08.03.2017, Az. 27 W 179/16).
21.04.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer als Arbeitgeber ein unsachliches oder beleidigendes Arbeitszeugnis ausstellt, kann mit Zwangsgeld oder Zwangshaft bestraft werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Köln, Urteil vom 14.02.2017, Az. 12 Ta 17/17).
21.04.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ob und ggf. in welchem Umfang bei der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis auf die vorgeschriebene Kenntnisüberprüfung verzichtet werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Das geht aus einem schon ...
12.04.2017 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Wenn Sie als Physiotherapeut beihilfeberechtigte Patienten behandeln, sollten Sie mit diesen unbedingt vorher einen schriftlichen Behandlungsvertrag schließen. Wie wichtig das für Ihren Vergütungsanspruch sein kann, geht aus zwei aktuellen Entscheidungen hervor – einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 22.09.2016 (Az. M 17 K 15.1433) und einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Duisburg vom 29.02.16 (Az. 3 O 426/14).