05.03.2018 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittel
Krankenkassen entscheiden mithilfe von Ausschreibungen, welche Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) sie bezahlen. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 schreibt vor, dass dabei neben dem Preis auch die Qualität zu 50 Prozent in den Auswahlprozess einfließt. Neue Ausschreibungen einzelner Kassen lassen Zweifel daran aufkommen, ob sie sich an diese Vorgabe halten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) prüft die und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Ausschreibungspraxis künftig genauer beobachten).
01.03.2018 · Nachricht · Patientenkommunikation
Anlässlich des Tages der Rückengesundheit am 15.03.2018 informiert der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. über die Möglichkeiten der modernen Physiotherapie. U. a. nennt der Verband auch praxistaugliche ...
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28.02.2018 · Fachbeitrag ·
Gesundheitsfachberufe
Am 22.03.2018 treten die neuen „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ in Kraft (Volltext online unter www.iww.de/s1747 ).
26.02.2018 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die ICD-10-Codierungen für das Jahr 2018 veröffentlicht (online unter https://tinyurl.com/y8wuemdw ).
26.02.2018 · Nachricht · Praxismarketing
Am 15.03.2018 findet der nächste Tag der Rückengesundheit statt. Bundesweit informieren zahlreiche Vorträge, Ausstellungen und Mitmachaktionen die Bevölkerung über die Ursachen und Behandlung von Rückenschmerzen ...
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26.02.2018 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Die Höhe der Beihilfesätze ist ein immer wiederkehrendes Thema unter Physiotherapeuten. Insbesondere die Tatsache, dass die Sätze lange Zeit unverändert blieben, sorgte regelmäßig für Diskussionen – vor allem ...
23.02.2018 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Grundsätzlich sind Kooperationen zwischen Physiotherapiepraxen und Fitnessstudios zulässig. Ob Sie die Zusammenarbeit mit dem Fitnessstudio als reine Kooperation ausgestalten oder Ihre Physiopraxis in das Studio integrieren (PP 02/2018, Seite 8), entscheiden Sie letzten Endes gemeinsam mit Ihrem Kooperationspartner. Als Praxisinhaber müssen Sie für sich abwägen, welche Form der Kooperation für Sie am sinnvollsten ist. PP fasst die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten für Sie zusammen.