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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    BAG: kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung

    | Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung enthält, ist ungültig. Das gilt auch dann, wenn die Nebenbestimmungen des Arbeitsvertrags eine salvatorische Klausel enthalten. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 22.03.2017, Az. 10 AZR 449/15). |

     

    PRAXISHINWEIS | Viele Arbeitsverträge angestellter Physiotherapeuten sehen für das Ende des Arbeitsverhältnisses ein Wettbewerbsverbot vor (PP 12/2013, Seite 15). Wenn Sie verhindern wollen, dass Ex-Mitarbeiter Patienten „mitnehmen“, berücksichtigen Sie bei der Vertragsgestaltung die Rechtsprechung des BAG.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 1 | ID 44653669