30.07.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Werden medizinische Handlungsmethoden beworben und dabei Aussagen zur Wirksamkeit dieser Methoden gemacht, müssen diese wissenschaftlich gesichert sein. Andernfalls muss der Werbende nachweisen können, dass seine Aussagen zutreffen. Für die Craniosakrale Osteopathie fehlt ein solcher Wirkungsnachweis (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2018, Az. 6 U 74/17, das Urteil ist rechtskräftig). Das Urteil erging zwar gegen einen Arzt, ist aber auch für Physiotherapeuten relevant.
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30.07.2018 · Fachbeitrag ·
Beruf und Familie
Über die Hälfte der Therapeuten in Deutschland erledigen ihren Job in Teilzeit. Das klingt nach perfekter Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Doch die Rahmenbedingungen für Teilzeitkräfte in der Branche sind wenig ...
27.07.2018 · Fachbeitrag ·
Studie
Im arthritischen Kiefergelenk besteht offenbar ein Zusammenhang zwischen Schmerzempfinden und Entzündungsaktivität. Das belegt eine aktuelle Studie aus Schweden. Die Studienautoren formulierten u. a.
27.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wenn Sie als Physiotherapeut eine Facebook-Seite für Ihre Praxis betreiben, können Sie über die Funktion „Insights“ anonymisierte statistische Daten über die Besucher erhalten und diese für Ihre eigene Werbung verwenden. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) droht Fanseitenbetreibern nun auch vonseiten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ungemach: Nach dessen Auffassung ist der Seitenbetreiber nämlich gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Rs.
26.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 vollumfänglich gilt, hat unter den Physiotherapeuten für große Verunsicherung gesorgt. Sehr oft wird dabei diskutiert, ob Therapeuten bei einer ...
25.07.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Unterrichtsleistungen sorgt auch unter Physiotherapeuten immer wieder für Diskussionen. Im August 2017 hatte das Finanzgericht (FG) Münster einem Kursanbieter für Aquafitness und ...
24.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer eigenmächtig Urlaub nimmt und trotz Verbot durch den Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG], Urteil vom 21.06.2018, Az. 8 Sa 87/18).