17.03.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Seit dem 08.03.2021 gilt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV; online unter iww.de/s4709 ). Demnach dürfen auch Physiotherapiepraxen für die eigene Belegschaft zehn sog. PoC-Tests (s. u.) pro Person im Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen, in deren Bezirk die Physiopraxis ihren Sitz hat. Das teilen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) und PHYSIO DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites mit.
17.03.2021 · Fachbeitrag ·
Freie Mitarbeit
Bei freien Mitarbeitern ist immer zu klären, ob sie rechtlich tatsächlich als solche gelten oder als abhängige und damit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Maßgeblich ist vor allem, inwieweit der ...
17.03.2021 · Nachricht ·
Rechtsprechung
Heilpraktiker dürfen keine Tattoo-Entfernung per Laser anbieten. Diese Tätigkeit ist allein entsprechend qualifizierten Ärzten vorbehalten. Der dagegengerichtete Eilantrag eines Unternehmens scheiterte vor Gericht ...
16.03.2021 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Preisangaben in der Werbung für einen Fitnessstudiovertrag muss den Gesamtpreis ausweisen, den der Kunde tatsächlich zu zahlen hat. Wer eine quartalsweise zu zahlende zusätzliche Servicegebühr nicht angibt, handelt unlauter. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass Mitbewerber ebenso gehandelt haben (Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 04.02.2021, Az. 6 U 269/19; noch nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich).
15.03.2021 · Nachricht ·
Heilmittelpreise
In den Verhandlungen über die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen haben beide Seiten am 12.03.2021 die Parameter der Preisfindung ausgetauscht. Der nächste Verhandlungstermin ist am 18.03.2021.
10.03.2021 · CE | Für Sie als Arbeitgeber
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Abschlagszahlungen aus Coronahilfen vorerst bundesweit gestoppt. Am Freitag veröffentlichte das Ministerium dazu diese Text-Bild-Datei und legte auf Druck von Medien eine karge ...
10.03.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für COVID-19-Tests seiner Arbeitnehmer, stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es sei nicht zu beanstanden, von einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website in seinen häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Coronakrise mit (online unter iww.de/s4782 ).