26.04.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zusätzlich zu einem Arbeitsvertrag werden oft Weiterbildungsvereinbarungen geschlossen. Sie verpflichten den Mitarbeiter, einen Teil der Weiterbildungskosten zu erstatten, wenn er selbst kündigt. Dass solche Vereinbarungen manchmal das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil: Die Fortbildungsvereinbarung darf den Mitarbeiter nicht unangemessen benachteiligen (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 29.01.2021, Az. 1 Sa 954/20, Abruf-Nr. 220828 ).
22.04.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Nachdem die Bundeshöchstpreise in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.04.2021 angepasst worden sind, hat nun auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) eine aktualisierte Preisliste veröffentlicht (online unter ...
22.04.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Viele bekannte Trainingsmethoden erleben häufig ein Revival. So auch das gute, alte Trampolinspringen, das heutzutage unter dem Label „Jump Fitness“ oder „Jumping Fitness“ firmiert. Das Angebot ist nicht nur ...
21.04.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Ein langfristiger Heilmittelbedarf liegt vor, wenn gemäß § 8a Abs. 2 ff. Heilmittel-Richtlinie alter Fassung (HeilM-RL a. F.) eine Diagnose gemäß Anlage 2 vorliegt oder die Krankenkasse entscheidet, dass es sich um eine der Schwere nach vergleichbare Erkrankung handelt (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.09.2020, Az. L 9 KR 214/17,
Abruf-Nr. 221772 ). Da der langfristige Heilmittelbedarf auch in der seit dem 01.01.2021 gültigen Fassung der HeilM-RL geregelt ist, ist das Urteil ...
20.04.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Am 15.04.2021 ist die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung betrifft auch Physiotherapiepraxen.
19.04.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsschutz
Die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse sehen vor, dass die nationale Teststrategie zur Eindämmung der Coronapandemie auch Arbeitgeber in die Verantwortung nimmt, Schnelltests innerhalb der Belegschaft durchzuführen.
13.04.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Hygienepauschale für Heilmitelpraxen bis zum 30.06.2021 verlängert. Mit der „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich“ (Hygienepauschaleverordnung – HygPV; online unter iww.de/s4827 ) können Heilmittelpraxen die Pauschale weiterhin pro Heilmittelverordnung abrechnen.