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  • · Nachricht · Arbeitsschutz

    COVID-19: Physiopraxen dürfen pro Mitarbeiter zehn Schnelltests im Monat beschaffen, durchführen und abrechnen

    | Seit dem 08.03.2021 gilt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV; online unter iww.de/s4709 ). Demnach dürfen auch Physiotherapiepraxen für die eigene Belegschaft zehn sog. PoC-Tests (s. u.) pro Person im Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen, in deren Bezirk die Physiopraxis ihren Sitz hat. Das teilen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) und PHYSIO DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites mit. |

     

    Ab dem 01.04.2021 erstattet die KV einen Betrag von 6 Euro pro Test. Eine Liste zertifizierter Tests gibt es online unter iww.de/s4734. Für die Abrechnung der PoC-Tests müssen Sie sich i. d. R. online bei der KV registrieren, in deren Bezirk Ihre Physiopraxis ihren Sitz hat. Für Details zur regionalen Umsetzung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige KV.

     

    MERKE | Der PoC-Test (von englisch „Point of Care“) erfordert keine  Labordiagnostik, sondern das Ergebnis ist direkt vor Ort sichtbar. Laien können sich mithilfe des PoC-Tests ohne vorherige Schulung selbst auf SARS-CoV-2 testen.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 1 | ID 47295342