12.05.2021 · Nachricht ·
Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde weiter ausgeweitet: Von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage; für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende wurde der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage erhöht. Die Neuregelung ist rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft getreten.
03.05.2021 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Telefon- und Branchenbücher haben ausgedient. Gesundheitsinformationen, Ärzte und Physiotherapeuten werden heute online gesucht und gefunden. Möchten Sie dies auch für Ihre Praxis nutzen, sollten Sie einige ...
30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Auch in der Physiotherapie sowie den damit eng verbundenen Bereichen Medical Fitness und Prävention hat sich die coronabedingte Digitalisierung als Innovationstreiber erwiesen: Sog. „smarte“ Gesundheitsangebote werden immer häufiger genutzt. Behandlungen, Fitnesskurse und betriebliche Gesundheitsförderung finden teilweise online statt – sei es als Livestream oder on demand. Was als Notlösung entstanden ist, dürfte auch nach der Pandemie – wenigstens teilweise – fortbestehen. Nutzen Sie als ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z.
28.04.2021 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass die Physiotherapieverbände mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) bundeseinheitliche Rahmenverträge aushandeln (PP 04/2019, Seite 3 und ...
26.04.2021 · Fachbeitrag ·
Coronatest
Seit dem 08.03.2021 dürfen auch Physiopraxen Point-of-Care-(PoC-)
Antigentests für die eigene Belegschaft gegenüber der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen (PP berichtete online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 47295342) . Wie das funktioniert, erklärt dieser Kurzbeitrag.