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  • · Nachricht · Arbeitsschutz

    Höhenverstellbare Behandlungsliegen: BGW verschärft Sicherheitsregelungen

    | Höhenverstellbare Behandlungsliegen in Physiotherapiepraxen können eine Gefahrenquelle darstellen (z. B. Verletzungen durch Einklemmen). Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat die Sicherheitsregeln für höhenverstellbare Behandlungsliegen verschärft. Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Das teilt PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der verbandseigenen Website mit. |

     

    Für Physiopraxen sind i. d. R. die sog. Bestandsliegen von Bedeutung (d. h. Liegen im Bestand der Heilmittelpraxis). Sie sind auf Mängel zu überprüfen und ggf. nachzurüsten. Das gilt auch für Liegen, die schon mit einer Sperrbox ausgerüstet sind. Diese sind mit einer zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung auszustatten.

     

    MERKE | Die Sperrbox ist mit einem Schlüssel ausgestattet. Wird dieser abgezogen, kann der Motor nicht mehr ungewollt anlaufen. Nur autorisierte Personen können die Sperrbox entsperren. In der jüngeren Vergangenheit kam es trotzdem zu Unfällen, weil entweder vergessen wurde, den Schlüssel abzuziehen oder weil die Sperrbox schlecht zu erreichen war.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen über höhenverstellbare Behandlungsliegen auf der Website der BGW, online unter iww.de/s4969
    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 1 | ID 47412459