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  • · Fachbeitrag · Freie MitARbeit

    Ein freier Mitarbeiter geht ‒ wem gehören die Patienten?

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner Nothweiler, baehrle-partner.de

    | FRAGE: „Vor einigen Jahren erklärten Sie in PP, was zu regeln ist, wenn ein angestellter Therapeut die Praxis verlässt, um sich selbstständig zu machen (PP 12/2013, Seite 15). Nun habe ich als Praxisinhaber eine ähnliche Situation ‒ allerdings mit einem freien Mitarbeiter und nur bezogen auf die Abrechnung. Der freie Mitarbeiter will bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen und die erbrachten Einheiten abrechnen. Kann ich ihm dies als Praxisinhaber untersagen?“ |

     

    ANTWORT: Zwischen Ihnen als Praxisinhaber und dem freien Mitarbeiter (FM) besteht (hoffentlich) ein schriftlicher Vertrag. Daraus sollte sich ergeben,

    • ob der FM ausschließlich Patienten behandelt, die einen Behandlungsvertrag mit Ihrer Praxis geschlossen haben, oder