28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerfallen
Denke ich an die Finanzverwaltung und die Umsatzsteuer bei Physiotherapeuten, fällt mir spontan ein Satz von Pippi Langstrumpf ein: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ Dem Fiskus gefällt es besonders, wenn im Ergebnis mehr Umsatzsteuer herauskommt. Wurde im Jahr 2011 die Umsatzsteuerpflicht von Leistungen ohne ärztliche (Neu-)Verordnung eingeführt, fällt ab 1. Juli 2015 nun teilweise auch noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Massagen etc. weg. Der folgende Beitrag zeigt ...
04.11.2014 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Auch wenn es für viele nicht zur liebsten „Freizeitbeschäftigung“ gehört: Es kann sich lohnen, die Möglichkeiten des Steuersparens zu kennen. Dabei geht es weniger darum, den gesamten Alltag dem Steuersparen ...
25.09.2014 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
„Normale“ Gehaltserhöhungen sind für den Therapeuten und seine Mitarbeiter oft unbefriedigend. Einerseits kommt meist wenig Geld auf dem Konto der Angestellten an, andererseits erhöhen die für Ihre Mitarbeiter ...
25.09.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Sie können auch mit Ihrem Sportwagen zum Beispiel zu Hausbesuchen fahren, dürfen dann aber nicht erwarten, dass Sie die Kosten für diese Fahrten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 29. April 2014 entschieden (Az. VIII R 20/12). Im Fall eines Tierarztes begrenzte er die „angemessenen“ Kosten auf zwei Euro je Kilometer.
24.07.2014 · Fachbeitrag ·
Steuern
Aufwendungen für den Besuch von Veranstaltungen, die sowohl das private als auch das betriebliche Interesse berühren, ohne dass ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab erkennbar wäre, sind gemäß § 12 Nr.
24.07.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Durch das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß sowie die Ankäufe von so genannten Steuer-CDs wurde deutlich, dass Steuerstraftaten in Deutschland streng verfolgt werden. In den letzten Jahren hat es erhebliche ...
15.04.2014 · Fachbeitrag ·
Eigenbelege
„Keine Buchung ohne Beleg“: Jeder Selbstständige, der sich in irgendeiner Form schon einmal mit seiner Buchhaltung befasst hat, kennt diesen Grundsatz. Spätestens wenn der Steuerberater nach der Quittung für diese oder jene Ausgabe fragt, wird klar, wie wichtig Belege sind, um Kosten nachweisen zu können. Was aber, wenn es gar keine Quittung gibt oder Sie den Beleg vergessen haben? Der Betriebsausgabenabzug bei der Steuererklärung ist damit noch nicht verloren. Die Lösung lautet: Eigenbeleg.