20.02.2014 · Fachbeitrag ·
Einkünftequalifzierung
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Physiotherapeut eine gewerbliche (als Praxisinhaber) und eine freiberufliche Tätigkeit (als selbst Behandelnder) nebeneinander ausüben kann. Die Tätigkeiten sind dann steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung – zum Beispiel nach den einzelnen behandelten Patienten – ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist oder der Umfang der Tätigkeit anhand bekannter Daten geschätzt werden kann (FG Hamburg 10.9.13, 3 K 80/13, NZB BFH VIII B 126/13).
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Einem Arbeitsverhältnis unter Angehörigen ist nicht generell schon dann die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn der Arbeitnehmer unbezahlte Mehrarbeit leistet. Es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an.
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Einem Ehegattenarbeitsvertrag ist die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn weder feste Arbeitszeiten vereinbart wurden noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden oder die zu leistende ...
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Um den Werbungskostenabzug von Reinigungskosten für Berufskleidung gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt. Beamte kürzen den Betrag gerne mit dem Argument, dass die Kosten auch nicht begünstigte Kleidungsstücke umfassen und die Kostenermittlungen zu pauschal sind. Das Finanzgericht (FG) Köln schafft Klarheit (Urteil vom 20.12.2012, Az. 11 K 2001/11).
27.11.2013 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer/Buchführung
Bei steuerlich relevanten Grenzwerten taucht häufig die Frage auf, ob sie sich auf den Brutto- oder den Nettowert beziehen. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, den Quick-Check zu machen.
11.11.2013 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Um den Werbungskostenabzug von Reinigungskosten für Berufskleidung gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt. Beamte kürzen den Betrag gerne mit dem Argument, dass die Kosten auch nicht begünstigte Kleidungsstücke ...
28.10.2013 · Fachbeitrag ·
Steuern
Steuerbescheide können zwar nachträglich geändert werden, allerdings nur dann, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen – und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass diese Tatsachen erst nachträglich bekannt werden –, oder wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).