14.06.2017 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Wenn Sie als Praxisinhaber Kunden oder Geschäftsfreunde beschenken, muss der Beschenkte diese Zuwendung versteuern. Wenn Sie diese Steuer übernehmen und der Wert des Geschenks zzgl. Steuer 35 Euro übersteigt, dürfen Sie die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14, Abruf-Nr. 194363 194363 ).
25.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer als Therapeut in der Praxis keinen ausreichenden Arbeitsplatz für Büroarbeiten hat, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof ...
29.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i.
09.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerisch oder pflegerisch tätig, bleiben Einnahmen bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Wussten Sie aber auch, dass Sie mit solchen Nebentätigkeiten trotz steuerfreier Einnahmen Steuern sparen können? PP erläutert Ihnen drei denkbare Praxisfälle und stellt weitere Gestaltungsmöglichkeiten zum Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) und zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) vor.
02.03.2017 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein Praxisfahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung, führt das auf deren Lohnabrechnung immer zu einem fiktiven Arbeitslohn. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil wird meist sehr ...
09.02.2017 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Wenn es um die Anschaffung eines neuen Pkw für Ihre Physiotherapiepraxis geht, ist eine der häufigsten Fragen, ob Leasing oder Kauf die bessere Alternative ist. Der nachstehende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick ...
09.02.2017 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbe wird man von selbst. Der Erbe tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne hierfür etwas tun zu müssen. Das Erbe muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Erbschaft fällt kraft Gesetzes an die gesetzlichen oder die im Testament oder Erbvertrag genannten Erben. Niemand muss jedoch gegen seinen Willen Erbe werden. Jeder hat die Möglichkeit, „Nein“ zu der Hinterlassenschaft zu sagen. Dies dient vor allem zum Schutz des Erben, denn er haftet mit seinem eigenen Privatvermögen ...