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  • 04.10.2018 · Fachbeitrag · Steuern

    Ertragsteuer: Umwelt-Umtauschprämie für Dieselfahrzeug mindert Anschaffungskosten

    | Zzt. bieten Autohersteller ihren Kunden beim Kauf eines Neufahrzeugs eine Umwelt- oder Umtauschprämie an, wenn diese ihr altes Dieselfahrzeug entsorgen lassen. Das Altfahrzeug muss ein Diesel der Abgasnormen EU 1 bis 4 sein. Das Angebot richtet sich an private und gewerbliche Kunden. Nach Auffassung des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt mindert die Prämie die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Dies gilt sowohl für einen Praxis-Pkw- als auch für ein Privatfahrzeug (Verfügung vom 19.04.2018, Az. 46 – S 2171a-14). |