23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Steuern
Patienten können die Kosten für eine Bioresonanztherapie in ihrer Steuererklärung nicht grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Im Einzelfall ist vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Attest notwendig (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 21.03.2018, Az. 3 K 544/17, Abruf-Nr. 205481 ). Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI B 71/18).
22.11.2018 · Nachricht ·
Lohnkosten
Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. 2020 wird er dann auf 9,35 Euro erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung gebilligt. Die Mindestlohnkommission ...
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12.11.2018 · Fachbeitrag ·
Lohngestaltung
Gehaltsgespräche gehören in jeder Physiopraxis zum Alltag. Und ganz gleich, ob angestellter Therapeut oder Rezeptionskraft: jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen! Damit sich die Lohnnebenkosten dabei ...
05.11.2018 · Fachbeitrag ·
Familienförderung
Leben Eltern eines gemeinsamen Kindes in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, kommt es für die Höhe des Kindergelds darauf an, wer den Antrag stellt (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 25.4.2018, Az. III R 24/17, Abruf-Nr. 202408 ).
30.10.2018 · Fachbeitrag ·
KFZ-Kosten
Selbstständige Physiotherapeuten, die eine überörtliche Praxis mit mehreren Standorten betreiben, dürfen die Kfz-Kosten ihres Praxis-Pkw im Rahmen der sogenannten „Ein-Prozent-Regel“ (PP 01/2017, Seite 16)nicht ...
24.10.2018 · Nachricht ·
Praxis-Pkw
Die bei Nutzung eines Praxis-Pkw gewinnerhöhenden Pauschalen der 1-Prozent-Regelung können nicht gedeckelt werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 15.05.2018, Az. X R 28/15, Urteil unter www.dejure.org ).
08.10.2018 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Praxisinhaber müssen entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung nutzen, wenn sie den Betriebs-Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen (PP 12/2016, Seite 14). Sie dürfen den – zu versteuernden – privaten Nutzungsanteil nicht mit pauschal 50 Prozent der tatsächlichen Pkw-Kosten ansetzen. Das hat der BFH erneut klargestellt.