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  • 30.10.2018 · Fachbeitrag · KFZ-Kosten

    Ein-Prozent-Regel für Praxis-Pkw: BFH lehnt Steuererleichterung für Selbstständige ab

    | Selbstständige Physiotherapeuten, die eine überörtliche Praxis mit mehreren Standorten betreiben, dürfen die Kfz-Kosten ihres Praxis-Pkw im Rahmen der sogenannten „Ein-Prozent-Regel“ (PP 01/2017, Seite 16)nicht im selben Maß steuerlich absetzen wie Angestellte mit Dienstwagen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.06.2018 hervor (Az. VIII R 14/15). Mit dem Urteil ist das in PP 01/2017 vorgestellte Steuersparmodell hinfällig. |