04.06.2020 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Ein mithilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden (FG Münster, Urteil vom 18.02.2020, Az. 6 K 46/17 E, G, IWW-Abruf-Nr. 215736 ).
22.04.2020 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen auch selbstständige Physiotherapeuten ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. Die Finanzämter verzichten i. d. R. nur bei Empfängern von Übungsleiter- oder ...
19.03.2020 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Werbung für Ihre Physiopraxis ist nicht nur auf dem Praxis-Pkw möglich (PP 01/2011, Seite 3). Wenn Sie als Praxisinhaber Ihre Mitarbeiter dafür bezahlen, dass sie auf ihrem Privatfahrzeug Werbung für Ihre Praxis ...
24.02.2020 · Fachbeitrag ·
Personal
Regelmäßig zum Jahresbeginn gibt es wichtige Änderungen, die die Abläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Diese Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie in der Physiopraxis seit dem 01.01.2020 achten müssen (von A bis Z sortiert).
18.02.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungswerte
Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2020 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2020 gelten.
30.01.2020 · Fachbeitrag ·
Elektromobilität
Für betriebliche (Elektro-)Fahrräder, die verkehrsrechtlich keine Kfz sind, hat die Finanzverwaltung jetzt die Details für die Bewertung des monatlichen Durchschnittswerts für die Privatnutzung festgelegt.
15.01.2020 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Leistungen erbringen, die keine Heilbehandlungen bzw. nicht ärztlich verordnet sind, müssen Sie überprüfen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind (Prüfschema online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46296733 ). Mindestens müssen Sie als Praxisinhaber zusammen mit Ihrem Steuerberater im Blick behalten, ob Sie die sog. Kleinunternehmergrenze einhalten und damit faktisch weitgehend die Umsatzsteuer vermeiden können. Diese Grenze liegt seit dem 01.01.2020 bei 22.000 Euro.