06.09.2019 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Die Bundesregierung verlängert die Kaufprämie (sog. Umweltbonus) für Elektrofahrzeuge mit den derzeit gültigen Fördersätzen bis zum 31.12.2020.
30.08.2019 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Wenn Ihr Finanzamt private Dienstleister einsetzt, um wichtige Post zuzustellen, kann sich dies auf die Bekanntgabe wichtiger Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide) auswirken. Denn wenn der Dienstleister wiederum einen ...
19.08.2019 · Fachbeitrag ·
Praxis-PKW
Wenn Sie einen Praxis-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die „Ein-Prozent-Regelung“ ist für Sie immer dann ungünstig, wenn Sie ein „beruflicher Vielfahrer“ sind.
31.05.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Ein elektronisches Fahrtenbuch (PP 07/2015, Seite 19) lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Das alles reicht aber nicht, damit die Finanzverwaltung ein digital geführtes Fahrtenbuch anerkennt: Neben dem Bewegungsprofil müssen darin auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden – so zumindest das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem aktuellen Urteil vom 23.01.2019 (Az. 3 K 107/18, Abruf-Nr. 208370) .
27.05.2019 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbefreiung
Die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, könnten nach Unionsrecht steuerfrei sein. Zu dieser Frage hat der Bundesfinanzhof [BFH] ein ...
23.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Nach §§ 140a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V können gesetzliche Krankenkassen mit Berufsverbänden von Leistungserbringern integrierte Versorgungsverträge (IV-Verträge) schließen. Im Falle der Heileurythmisten ...
04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Stellt sich heraus, dass Sie ein 2018 erworbenes privates Wirtschaftsgut mindestens zu zehn Prozent für Ihre Praxis genutzt haben, können Sie es nachträglich noch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen (d. h. Praxisvermögen) zuordnen. Damit es mit dem Vorsteuerabzug für den Kaufpreis und die laufenden Kosten klappt, müssen Sie die Zuordnung innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Für das Steuerjahr 2018 ist das der 31.07.2019 – und nicht mehr der 31.05.2019.