20.12.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Mobilitätsbedürfnisse sind im Wandel, immer mehr Arbeitgeber denken um. Auch in Physiotherapiepraxen halten mehr und mehr Zweiräder Einzug. Vor allem in Großstädten ganz hoch im Kurs: Roller. Solche überlassen auch immer mehr Praxisinhaber ihren Angestellten, quasi als Pendant zum klassischen Dienstwagen, egal ob ottomotorisiert oder in der
E-Variante. Aber wie sieht es mit den Steuervorteilen beim Jobroller aus? PP stellt die steuerlichen Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor.
30.11.2023 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Ehegatten einen Pkw erwerben und diesen an ihren selbstständig tätigen Partner vermieten. Steuerlich hat dieses Vorgehen, das als „Ehegatten-Vorschaltmodell“ ...
24.11.2023 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Seit dem 01.05.2023 gilt das von der Bundesregierung eingeführte 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten beim Erwerb des Tickets finanziell unterstützen, und zwar steuer- und ...
14.11.2023 · Nachricht · Steuern
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e Gewerbesteuergesetz befreit (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2023, Az. 3 K 2043/19 G).
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03.11.2023 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Eigentlich jeder Physiotherapeut möchte Steuern sparen, und dafür gibt es auch unzählige Möglichkeiten. Allerdings ist es für einige Steuerspartipps erforderlich, dass der Therapeut noch im laufenden Jahr handelt ...
02.11.2023 · Nachricht ·
Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrag
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (PP 11/2021, Seite 18 ff.) setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind ...
25.10.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes, der erforderlich wird, weil das Kind in der Regelschule nicht adäquat gefördert werden kann und deshalb multiple Krankheitssymptome entwickelt, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster jüngst entschieden (Urteil vom 13.06.2023, Az. 2 K 1045/22 E). Die Eltern haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. VI B 35/23).