12.11.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.
PP erläutert daher die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze.
29.10.2025 · Nachricht · Steuergestaltung
Damit sich bei der anstehenden Weihnachtsfeier 2025 keine Steuer- und Beitragspflicht ergibt, sind einige wichtige Aspekte zu beachten.
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29.10.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Das 2023 eingeführte Deutschland-Ticket erfreut sich in der Praxis trotz jüngster Diskussionen einer großen Beliebtheit. Es wird dabei nicht nur von Pendlern, sondern auch von Liebhabern der „Öffis“ genutzt und ...
23.10.2025 · Nachricht ·
Elterngeld
Ab Herbst 2025 können die Elterngeldstellen bundesweit direkt auf die Daten aus den Einkommensteuerbescheiden der Antragsteller zugreifen. Das ergibt eine wesentliche Entlastung bei den Eltern. Darauf hat die Senatsverwaltung für Finanzen, Bremen hingewiesen ( iww.de/s14636 ).
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22.10.2025 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Physiotherapeuten erbringen – durchschnittlich betrachtet – rund 30 Prozent ihrer Leistungen an Selbstzahler. Vielfach sind diese Leistungen nicht umsatzsteuerfrei. Eine Gesetzesänderung, die seit 2025 greift, ...
13.10.2025 · Fachbeitrag ·
Zeitspenden
Notlagen erfordern Lösungen. Benötigt ein Arbeitnehmer infolge eines Notfalls mehr freie Zeit, dann können Arbeitskollegen unter Einschaltung des Arbeitgebers etwa Urlaubstage spenden (PP 10/2025, Seite 12 ff.).
19.09.2025 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wer seinen Beschäftigten die Nutzung von Fitnessstudios zahlt, gewährt ihnen einen geldwerten Vorteil. Nach § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine Sachbezugsfreigrenze (derzeit 50 Euro). Schließt ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen pauschalen Firmenfitnessvertrag mit einem Fitnessstudio ab, so ist für die Ermittlung des geldwerten Vorteils die Zahl aller Mitarbeiter heranzuziehen und nicht nur die Zahl derer, die das Fitnessangebot tatsächlich nutzen (Finanzgericht [FG] ...