27.08.2024 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Generell sind die Leistungen von Physiotherapeuten von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt jedoch nicht für Selbstzahlerleistungen ohne Verordnung und für Zusatztätigkeiten wie den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Welche dieser Umsätze unterliegen nun genau der Umsatzsteuer? Und gibt es einen Vorsteuerabzug? Diesem klassischen Praxisproblem geht der vorliegende Beitrag auf den Grund. Ein Folgebeitrag (Abruf-Nr. 50120662 ) befasst sich mit der Frage, wie Physiotherapeuten über die Kleinunternehmerregelung ...
08.08.2024 · Nachricht · Unlauterer Wettbwerb
Wer durch falsche bzw. gefälschte Bewertungen in die Irre führt, ist Mitbewerbern gegenüber zur Unterlassung und bei nicht beseitigter Wiederholungsgefahr auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ...
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01.08.2024 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Betriebsausgaben mindern den Gewinn der Physiotherapiepraxis und damit auch die effektive Steuerbelastung. Das Lukrative: Es gibt viele Pauschalen für Betriebsausgaben, die niedergelassene Physiotherapeuten einfach und ...
22.07.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Betriebsausgaben mindern den Gewinn der Praxis und damit auch die effektive Steuerbelastung – allerdings erfordern sie einen Nachweis. Fehlt dieser, kann als Rettungsanker zu einem Eigenbeleg gegriffen werden. Doch was ist dabei in der Praxis zu beachten und was gilt für den Vorsteuerabzug? PP zeigt, wie Sie mit Eigenbelegen Steuern sparen können.
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06.06.2024 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Frage: „Wie ist ein betriebliches E-Fahrrad zu bewerten, wenn es mehreren Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres zur Verfügung gestellt wird? Bei uns ist es z. B. so, dass jeweils der ‚Mitarbeiter des Monats‘ das ...
21.05.2024 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
In einer Zeit, in der die Zinssätze wieder zu steigen beginnen, gewinnt die Frage nach der Nutzung von Angehörigen-Darlehen an Bedeutung. Diese zeichnen sich – im Vergleich zu Finanzierungen über traditionelle ...
15.05.2024 · Nachricht ·
Steuern
Frage: „In PP 05/2024, Seite 5 ff.) schreiben Sie, dass Physiotherapeuten regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für abzugsfähige Geschenke an Geschäftspartner gelte daher eine Grenze von brutto 50 Euro. Ich generiere in meiner Praxis über Selbstzahlerleistungen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Gilt für mich trotzdem eine Bruttogrenze von 50 Euro?“