18.07.2025 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuerbefreiung
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. e Gewerbesteuergesetz (GewStG) gilt nicht für Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden (Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2024, Az. 8 K 8205/22; Revision zum Bundesfinanzhof [BFH] Az. V R 25/24) .
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27.06.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Viele Unternehmen – auch Physiopraxen – nehmen mit ihren Beschäftigten an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die von der Physiopraxis getragenen Kosten wie ...
23.06.2025 · Fachbeitrag ·
Beraterhaftung
Wer Steuern zahlt, bedient sich häufig der Hilfe eines Steuerberaters. Angesichts der chaotischen Steuergesetzgebung, der immer wieder neuen Urteile des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie der typischen ...
12.06.2025 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbefreiung
Reitunterricht, der primär der Freizeitgestaltung dient, ist umsatzsteuerpflichtig (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.01.2025, Az. XI R 9/22). Mit seinem Urteil hat der BFH die steuerlichen Voraussetzungen für Reitunterricht präzisiert und eine klare Unterscheidung zwischen beruflicher Ausbildung und Freizeitgestaltung getroffen.
15.04.2025 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Die Tätigkeit eines Tätowierers kann als zweckfreie Kunst oder als Gebrauchskunst freiberuflich sein (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2025, Az. 4 K 1875/23 G, AO; Revision zugelassen).
15.04.2025 · Nachricht ·
Kindergeld
Mit einer Ausbildungsvergütung in Höhe von ca. 2.000 Euro, die ein Kind für ein Volontariat in einem Verlag erhält, kann das Kind seinen Lebensunterhalt bestreiten. Diese Tätigkeit ist folglich nicht als Teil einer ...
25.02.2025 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Deutsche Bundestag am 30.01.2025 eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften beschlossen. Diese Regelung soll Bildungseinrichtungen helfen, sich an die geänderten Beurteilungsmaßstäbe für abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit anzupassen, die nach einem Urteil des BSG (28.06.2022, Az. B 12 R 3/20 R) mit Wirkung ab dem 01.07.2023 in Kraft treten, und gilt bis Jahresende 2026.