15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Viele Physiotherapeuten betreiben neben der Praxis ein Sport- oder Fitnessstudio. Hier stellt sich stets die Frage, wer haftet, wenn den Kunden zum Beispiel bei der Nutzung der Geräte etwas zustößt. Soviel vorab: Der Betreiber eines Fitnessstudios hat grundsätzlich für alle Schäden einzustehen, die einem Kunden aufgrund mangelnder Kontrolle an seinen Geräten oder dem Trainingsbereich entstehen. Von dieser Pflicht kann er sich auch nicht durch eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen befreien.
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Fokus des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) liegt auf der Ärzteschaft. Aber das Gesetz hält auch für Therapeuten Neuerungen bereit, über die wir in PP 07/2015, Seite 8 bereits berichtet haben.
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ob sie allerdings auch wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein Oberarzt, der seinen Chefarzt als „autistisches krankes Arschl (…)“ ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Die Wiedergabe von Radiomusik in der Praxis zieht für Therapeuten, Zahnärzte und Ärzte grundsätzlich keine Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nach sich, weil sie keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dies bestätigte vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) rechtsverbindlich (Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 14/14, Abruf-Nr. 144844). Wie auf die Entscheidung zu reagieren ist, lesen ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Patienten und Therapeuten sind sich in vielen Fällen einig, dass die verordnete Therapiezeit pro Behandlungstermin zu kurz bemessen ist. Vor diesem Hintergrund fragen nicht nur die Patienten nach einer Verlängerung ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Marketing
Viele Physiotherapeuten bieten Magnetfeld- und/oder Lasertherapien an und werben auch damit. Mit Aussagen zu den Wirkungen derartiger Therapien sollten Sie aber vorsichtig sein, wie ein Urteil des Landgerichts (LG) ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Urheberrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt (Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 14/14). Infolgedessen sind auch Therapeuten grundsätzlich nicht verpflichtet, für die (in Hörfunksendungen eingebundene) Wartezimmer-Musik eine Vergütung an die GEMA zu entrichten.