01.06.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Auftragsdatenverarbeitung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelesen (PP 02/2018, Seite 18). Ich habe für meine Praxis einen Telefonvertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen, der mit einem Internetzugang gekoppelt ist. Benötige ich dafür nun auch einen Vertrag mit der Telekom zur Auftragsdatenverarbeitung?“
24.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Hand aufs Herz: Wie gut ist Ihre Physiopraxis auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eingestellt, die ab dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfaltet? Und haben Sie auch an die Auftragsdatenverarbeitung ...
16.05.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Physiotherapeuten haben Anspruch auf eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis), beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik ohne Kenntnisprüfung, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse in einer staatlich anerkannten ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 25.05.2018 entfaltet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ihre volle Wirkung (PP 02/2018, Seite 18). Art. 88 DSGVO enthält Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Den EU-Mitgliedstaaten wird durch eine Öffnungsklausel gestattet, spezifische nationale Regelungen zu verabschieden. Die Bundesrepublik Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Beschäftigtendatenschutz in § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG [neu]) ergänzend geregelt. Was dies für Sie als Praxisinhaber bedeutet, ...
26.04.2018 · Fachbeitrag ·
Vereinsrecht
Die Gründung eines Vereins kommt für Sie als Physiotherapeut infrage, wenn Sie z. B. Rehasport oder sonstige Kurse anbieten und sich nicht an eine bestehende Organisation (z. B. Sportverein) binden wollen (PP ...
09.04.2018 · Fachbeitrag ·
Werberecht
Versender von Werbung, die für die Kundenansprache mehrere Kanäle einsetzen (z. B. E-Mail, Telefon, SMS), brauchen vom Interessenten bzw. Kunden dafür nur eine einzige Einverständniserklärung einzuholen ...
29.03.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismietverträge
Physiotherapiepraxen befinden sich zumeist in angemieteten Räumlichkeiten. Für diese gilt nicht das Recht der Wohnraummietverhältnisse, sondern das für den Mieter wesentlich härtere Gewerberaummietrecht. Jüngst hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer weiteren Verschärfung der Situation beigetragen und die sogenannten „Schriftformheilungsklauseln“ in Gewerberaummietverträgen per se als unzulässig erklärt. Dadurch können sich auch für bestehende Mietverträge sehr unangenehme Folgen ergeben (Urteil ...