BerufsrechtBehandlung von Kassenpatienten ohne Zulassung kann teuer werden!
Wenn ein Heilmittelerbringer seine Zulassung verloren hat, darf er keine Patienten mehr auf Kosten der Krankenkasse behandeln (Bayerisches Landessozialgericht [LSG] Beschluss vom 19.05.2017, Az. L 5 KR 244/17 B ER).
Der Fall
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2017, S. 8 · ID: 44950199