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  • · Nachricht · Sozialrecht

    Unfall bei Spaziergang während der Reha ist Arbeitsunfall

    | Wenn ein Patient während einer Reha-Maßnahme spazierengeht, ohne dass dies ärztlich verordnet ist und dabei einen Verkehrsunfall erleidet, gilt dies als Arbeitsunfall (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2017, Az. S 6 U 545/14 ). |

     

    Ein Patient hatte gegen die Berufsgenossenchaft geklagt. Er sollte während einer Reha-Maßnahme sein Gewicht reduzieren und war daher auch an einem therapiefreien Sonntag spazierengegangen. Dabei war er von einem Pkw erfasst und verletzt worden. Die Berufsgenossenschaft hatte eine Entschädigung des Patienten abgelehnt, weil der Spaziergang weder ärztlich verordnet gewesen sei noch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Reha-Maßnahme gestanden habe. Der Kläger erklärte, mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen. Daher sei der Unfall beim Spaziergang als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Sozialgericht folgte der Argumentation des Klägers. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme. Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe. Es reiche aus, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht sei. Beides sei bei dem hier streitigen sonntäglichen Spaziergang gegeben gewesen.

    Quelle: ID 44950198