05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Schweigepflicht
Als Physiotherapeut unterliegen Sie nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht. Streng genommen dürften Sie als Praxisinhaber keinem externen Dienstleister (z. B. für Abrechnung oder IT) Zugang zu sensiblen Patientendaten gewähren. Andererseits können solche externen Dienstleister ihre Arbeit nur erledigen, wenn sie Zugang zu eben diesen Daten haben. Um diese Gesetzeslücke zu schließen, hat der Bundestag am 29.06.2017 ein Gesetz verabschiedet, das u. a. eine Änderung des § 203 StGB vorsieht.
29.09.2017 · Nachricht ·
Leserforum
Frage: Mit großem Interesse verfolge ich die Berichterstattung in PP zur recht wechselhaften Rechtsprechung im Bereich Freie Mitarbeit in der Physiotherapie . Es hat sich mir bisher nicht erschlossen, worum es da im ...
Schwerpunkt
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29.09.2017 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Personalausfälle durch Krankheit tun weh. Vor allem in Physiotherapiepraxen, die personell traditionell „auf Kante genäht sind“. Viele Inhaber fragen sich deshalb, welche – auch rechtlichen – Möglichkeiten ...
20.09.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Zum 01.11.2017 dürfen auch bayerische Masseure keine Leistungen der manuellen Therapie (MT) mehr abrechnen. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.03.2017, das die MT allein Physiotherapeuten vorbehält (Az. B 3 KR 14/16 R, PP 04/2017, Seite 13).
19.09.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht
Die Überwachung der privaten E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz kann auch dann gegen das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung des Privatlebens verstoßen, wenn eine private E-Mail-Kommunikation untersagt ist.
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19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017, Az. 7 Sa 38/17).
19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Minder- bzw. Schlechtleistung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber die Schlechtleistung nachweisen kann (Arbeitsgericht [AG] Siegburg, Urteil vom 25.08.2017, Az. 3 Ca 1305/17). Das Urteil ist auch für die Physiotherapiepraxis relevant.