12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) darf jemand, der kein Arzt ist, Heilkunde nur ausüben, wenn er eine Heilpraktikererlaubnis hat (Heilpraktikervorbehalt). Der Heilpraktikervorbehalt gilt aber nur, wenn die Ausübung der Heilkunde mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist. Eine solche Gefährdung ist auszuschließen, wenn die Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung stattfindet (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 23.11.2017, Az. 6 U 140/17).
01.06.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Auftragsdatenverarbeitung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelesen (PP 02/2018, Seite 18). Ich habe für meine Praxis einen Telefonvertrag ...
24.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Hand aufs Herz: Wie gut ist Ihre Physiopraxis auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eingestellt, die ab dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfaltet? Und haben Sie auch an die Auftragsdatenverarbeitung ...
16.05.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Physiotherapeuten haben Anspruch auf eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis), beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik ohne Kenntnisprüfung, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse in einer staatlich anerkannten oder vergleichbaren Aus-, Fort- oder Weiterbildung nachweislich erworben haben (Verwaltungsgericht [VG] München, Urteil vom 18.01.2018, Az. M 27 K 17.693, dejure.org ). Maßgeblich für das Urteil ist, dass die Chiropraktik ein abgrenzbares Berufsbild darstellt. Die Kriterien dafür hat das Gericht ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 25.05.2018 entfaltet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ihre volle Wirkung (PP 02/2018, Seite 18). Art. 88 DSGVO enthält Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Den EU-Mitgliedstaaten wird durch eine ...
26.04.2018 · Fachbeitrag ·
Vereinsrecht
Die Gründung eines Vereins kommt für Sie als Physiotherapeut infrage, wenn Sie z. B. Rehasport oder sonstige Kurse anbieten und sich nicht an eine bestehende Organisation (z. B. Sportverein) binden wollen (PP ...
09.04.2018 · Fachbeitrag ·
Werberecht
Versender von Werbung, die für die Kundenansprache mehrere Kanäle einsetzen (z. B. E-Mail, Telefon, SMS), brauchen vom Interessenten bzw. Kunden dafür nur eine einzige Einverständniserklärung einzuholen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 01.02.2018, Az. III ZR 196/17).