19.07.2018 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Für die Behandlung chronischer Rückenschmerzen besteht keine Indikation – und damit keine Notwendigkeit –, Wärmetherapie und manuelle Therapie (MT) zu verordnen. Diese Therapien kommen bei akuten Beschwerden infrage, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum mit aktiven Behandlungsoptionen in Form von Bewegungstherapie bzw. Krankengymnastik. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München vom 30.11.2017 hervor (Az. 14 B 15.2489).
17.07.2018 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Um eine Kassenzulassung zu erhalten, muss eine Physiotherapiepraxis u. a. die in den Rahmenverträgen enthaltenen baulichen Vorgaben (Größe, Anzahl Behandlungszimmer usw.) erfüllen. Das gilt sowohl bei ...
16.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Hat der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, so hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Formulierung „Der Mitarbeiter hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Kooperation zwischen Physiotherapeuten und Ärzten gelesen (PP 04/2018, Seite 17). In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: Kann ich mich als Physiotherapeut auch als Gesellschafter an einem neu gegründeten Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) beteiligen?
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Auch in der Physiotherapie kann es vorkommen, dass Patienten geschädigt werden. Andere sind mit der Behandlung unzufrieden, weil der erhoffte Effekt ausgeblieben ist. Immer mehr dieser Patienten versuchen, Ansprüche ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Mit großem Interesse habe ich das Leserforum zur Raumtemperatur gelesen (PP 07/2017, Seite 20) gelesen. Jeden Sommer herrschen in meinen Praxisräumen Raumtemperaturen von über 30 ºC. Der Grund: Einige ...
12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) darf jemand, der kein Arzt ist, Heilkunde nur ausüben, wenn er eine Heilpraktikererlaubnis hat (Heilpraktikervorbehalt). Der Heilpraktikervorbehalt gilt aber nur, wenn die Ausübung der Heilkunde mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist. Eine solche Gefährdung ist auszuschließen, wenn die Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung stattfindet (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 23.11.2017, Az. 6 U 140/17).