24.02.2022 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
23.02.2022 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Beschäftigter, die auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 08.12.2021, Az.
23.02.2022 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
In einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bisher auf Antrag des Beschäftigten oder des Arbeit-/Auftraggebers faktisch, ob Beschäftigte als Selbstständige oder im ...
21.02.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (PP 08/2021, Seite 8) gilt der sog. Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls: Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) eine weitere Erkrankung auf, die zur AU führt, verlängert sich der Anspruchszeitraum nicht. Etwas anderes gilt, wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich arbeitsfähig war. Eine Arbeitsfähigkeit von wenigen Stunden kann dabei ausreichen, um einen erneuten Fortzahlungsanspruch zu begründen (Landesarbeitsgericht [LAG] ...
15.02.2022 · Fachbeitrag ·
Johnson & Johnson
Wer lediglich einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, hat keinen Anspruch auf eine Bescheinigung darüber, vollständig geimpft zu sein im Sinne von § 2 Nr. 3 ...
11.02.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Auch Personen, die in einer Physiotherapiepraxis tätig sind, müssen gemäß dem neuen § 20a Abs. 1 Nr. 1 lit. i) Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis spätestens zum 15.03.2022 geimpft oder genesen sein.
07.02.2022 · Nachricht ·
Praxiszulassung
Inhaberinnen und Inhaber von Physiopraxen, die den seit dem 01.08.2021 geltenden Rahmenvertrag (PP 08/2021, Seite 3) bisher noch nicht anerkannt haben, können dies noch bis zum 30.04.2022 nachholen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) empfohlen, die Anerkennung bis Ende April 2022 zu tolerieren und Leistungen, die bis dahin abgerechnet werden, unverändert zu vergüten. Die Anerkennung ist entweder unter zulassung-heilmittel.de möglich oder – falls Sie einem ...