19.05.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Höhenverstellbare Behandlungsliegen in Physiotherapiepraxen können eine Gefahrenquelle darstellen (z. B. Verletzungen durch Einklemmen). Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat die Sicherheitsregeln für höhenverstellbare Behandlungsliegen verschärft. Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Das teilt PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der verbandseigenen Website mit.
12.05.2021 · Nachricht ·
Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde weiter ausgeweitet: Von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage; für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende wurde der ...
26.04.2021 · Fachbeitrag ·
Coronatest
Seit dem 08.03.2021 dürfen auch Physiopraxen Point-of-Care-(PoC-)
Antigentests für die eigene Belegschaft gegenüber der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen (PP berichtete online unter iww.
22.04.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Viele bekannte Trainingsmethoden erleben häufig ein Revival. So auch das gute, alte Trampolinspringen, das heutzutage unter dem Label „Jump Fitness“ oder „Jumping Fitness“ firmiert. Das Angebot ist nicht nur so beliebt, weil es Spaß macht – tatsächlich kann ein entsprechendes Training auch medizinisch sinnvoll sein. Worauf es für Inhaber von Physiotherapiepraxen bei der Implementierung von Jump-Fitness-Kursen als Selbstzahlerangebot ankommt, erklärt dieser Beitrag.
20.04.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Am 15.04.2021 ist die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung betrifft auch Physiotherapiepraxen.
07.04.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Angesichts der andauernden Coronapandemie hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre Arbeitsschutzstandards für Therapiepraxen (PP 07/2020, Seite 6) aktualisiert.
24.03.2021 · Nachricht ·
Lohnfortzahlung
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.