25.06.2013 · Fachbeitrag ·
Krankenkassen
Gerade im Zusammenhang mit Anträgen zum langfristigen Heilmittelbedarf kommt es öfter vor, dass die Krankenkasse des Patienten einen Bericht vom behandelnden Therapeuten anfordert. Wenn ein Kostenträger Sie um einen solchen Bericht bittet, tauchen einige Fragen auf: Darf ich als Therapeut Auskunft geben? Unter welchen Umständen darf ich das tun? Wer bezahlt mir eigentlich den Aufwand?
25.06.2013 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Jeden Monat ist sie fällig: die lästige Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Richtlinien, die Form und Inhalt des Verfahrens bestimmen, sind äußerst komplex. Daher dürfen Therapeuten sogenannte Rechenzentren ...
25.06.2013 · Fachbeitrag ·
Schweigepflicht
Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ergotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen die Abrechnung ihrer Leistungen daher nicht ohne schriftliche Einwilligung des Patienten von Dritten, zum ...
23.05.2013 · Fachbeitrag ·
Datenschutzbestimmungen
Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Arztwechsel. Patienten, die im laufenden Quartal einen neuen Arzt aufsuchen und von ihm eine Heilmittelverordnung bekommen, gehen mit dieser Verordnung nicht selten zum gleichen Therapeuten – wenn sie mit der Behandlung zufrieden waren. Müssen Sie als Therapeut – und dürfen Sie überhaupt – den neuen Arzt darüber informieren, dass der Patient bereits bei Ihnen in Behandlung ist und das therapiefreie Intervall von zwölf Wochen durch das Ausstellen der ...
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25.04.2013 · Fachbeitrag ·
Privatpatienten
Es könnte so einfach sein: Ein Privatpatient kommt in Ihre Praxis, Sie behandeln, stellen im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung, der Patient zahlt pünktlich und ist rundum zufrieden, weil seine private ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Verordnungen außerhalb des Regelfalls
Zum 1. Januar 2013 hat sich das Verfahren zur Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs geändert, wie wir in der Dezember-Ausgabe von PP berichtet haben. Das haben viele Kassen zum Anlass genommen, auf ihren ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Am 31. Januar beschloss der Bundestag eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), in dem laut § 192 Absatz 8 Krankenversicherungen in dringenden Fällen zwei Wochen Zeit haben (in nicht dringenden vier Wochen), auf Anfragen zur Kostenübernahme von Heilbehandlungen zu antworten. Verstreicht diese Frist, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch die Krankenversicherung eine medizinisch notwendige Behandlung angenommen.