Selbstzahlerangebot Freies Training oder Smart-Gyms: Was Sie mit den Kunden vertraglich regeln sollten
Stellen Sie sich vor, Sie haben folgende Idee: Patienten, die vorher in einer (nun abgeschlossenen) Heilbehandlung waren, dürfen als Kunden in Ihrer Praxis kostenpflichtig weitertrainieren. Die Trainierenden erhalten vorab einen Trainingsplan und eine Einweisung durch den Physiotherapeuten. Anschließend trainieren sie unbeaufsichtigt. Dadurch wird der Trainingsbereich Ihrer Praxis quasi zu einer Art Fitnessstudio —, unabhängig davon, ob er während der Praxisöffnungszeiten genutzt werden darf oder ob er wie bei Smart Gyms 24/7 zugänglich ist (PP 06/2026, Seite 3 ff.). In jedem Fall ist mit dem Trainierenden ein schriftlicher Nutzungsvertrag abzuschließen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 06/2026, S. 8 · ID: 50850014