SozialversicherungspflichtSozialversicherungspflicht von Lehrkräften: Übergangsregelung bis 31.12.2027 verlängert
29.05.20264 Min. Lesedauervon RA Daniel Happ, Partner, Noerr PartGmbB, Frankfurt am Main, noerr.com
Physiotherapeuten, die nebenberuflich als Dozenten oder Kursleiter tätig sind (PP 12/2025, Seite 14), haben Zeit gewonnen: Der Gesetzgeber hat die Gültigkeit des als Ausnahmeregelung gedachten § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherungs- und Beitragspflichten aus Lehrtätigkeiten werden damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2027 verschoben. Die dauerhafte Klärung der Statusfrage ist aber nicht vom Tisch.
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2026, S. 17 · ID: 50853005