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Okt. 2022

InfektionsschutzNeue Coronaregeln ab dem 01.10.2022: Das gilt für Physiopraxen

20.09.20221 Min. LesedauerIWW

Ab dem 01.10.2022 gelten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie online unter iww.de/s6953). Die Neuregelungen sollen bis zum 07.04.2023 gelten.

Insbesondere für Physiopraxen ab dem 01.10.2022 relevante Regelungen

  • FFP2-Maskenpflicht: Gemäß dem geänderten § 28b IfSG müssen Besucher von Heilmittelpraxen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind Praxisinhaber und -mitarbeiter.
  • Spielraum für Vereinbarungen im Notfall: Für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite können Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband eine Hygienepauschale oder Vergütungserhöhungen vereinbaren, um die Leistungsfähigkeit der Physiopraxen weiter sicherzustellen.
  • Impfschutz der Praxisbeschäftigten: Als vollständig geimpft gilt nur noch, wer
    • drei Impfdosen erhalten hat oder
    • zwei Impfdosen erhalten hat und genesen ist (vgl. dazu Beitrag online vom 27.09.2022, Abruf-Nr. 48622468).

AUSGABE: PP 10/2022, S. 1 · ID: 48587339

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