PersonalFamilienangehörige in der Physiotherapiepraxis beschäftigen – Steuern sparen
Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum. Therapeutisch ausgebildete Angehörige helfen sogar aus, wenn ungeplante Arbeit anfällt und/oder wenn Mitarbeiter ausfallen. Dabei kommt es auf die Wahl des richtigen Beschäftigungsverhältnisses an (PP 02/2020, Seite 12). Zudem gilt es, die Zusammenarbeit so zu gestalten, dass die Belastung Ihrer Praxis durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge möglichst gering ausfällt.
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2021, S. 18 · ID: 47154606