ThemenspezialWer zahlt? Haftungsfragen in der Heilmittelpraxis
01.04.20212 Min. LesedauerIWW
Behandlungsfehler, Fehler im Management, Unfälle – kein Heilmittelerbringer ist gegen die damit verbundenen Sach- und Personenschäden gefeit. Wann haften Praxisinhaber gegenüber Patienten, Mitarbeitern sowie Dritten außerhalb der Praxis? Welche Ansprüche können sie ggf. selbst haben? Und wie können sie sich im Haftungsfall wehren bzw. eigene Ansprüche durchsetzen? PP berichtete in diesen Beiträgen.
Praxisinhaber und Patient/Kursteilnehmer
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2021, S. 9 · ID: 47313704