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  3. Rettungsschirm für Physiopraxen beschlossen – Frist für Anträge läuft am 30.06.2020 ab

Der schon lange angekündigte Rettungsschirm für physiotherapeutische Praxen (PP 05/2020, Seite 1) ist beschlossen. Mit ihm gilt eine Frist, in der die Anträge dafür ausschließlich gestellt werden können: Sie begann am 20.05.2020 und endet am 30.06.2020. Physiotherapeutische Praxen erhalten aus dem Hilfsprogramm maximal 40 Prozent der im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütungen.

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AUSGABE: PP 06/2020, S. 3 · ID: 46586648

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