06.09.2023 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Viele Fitnessstudios beschäftigen Trainer als freie Mitarbeiter. Wer aber als solcher nur das vorgegebene Programm des Studios ausfüllt, ist ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer (Landessozialgericht [LSG] München, Beschluss vom 18.08.2023, Az. L 7 BA 72/23 B ER).
04.09.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Verletzt sich ein Arbeitnehmer dadurch, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt, kann dies ein Arbeitsunfall sein, wenn die Erfrischung im Pool ausdrücklich dazu gedient hat, die Arbeitsfähigkeit ...
01.09.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und wird erst nach der Krankmeldung vom Arbeitgeber gekündigt, behält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ihren Beweiswert. Denn für eine Erschütterung des Beweiswerts ...
31.08.2023 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
In der Therapie und dem gesundheitsorientierten Fitnesstraining liegt der Schwerpunkt zumeist auf Ausdauer und Kraft. Aber auch die Beweglichkeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Gesunderhaltung des Körpers. Das lässt sich hervorragend als Präventionskurs umsetzen. Auf was dabei zu achten ist, soll der folgende Text verdeutlichen.
29.08.2023 · Fachbeitrag ·
Ehegattenveranlagung
Ein Ehepaar lebt in Trennung. Als das Finanzamt die Abgabe von Einkommensteuererklärungen der vergangenen Jahre verlangt, lehnt der Ehemann die steuergünstige Zusammenveranlagung zunächst ab. Als seine ...
24.08.2023 · Nachricht ·
Entspannungstraining
Eine Yoga-App kann Pflegekräften helfen, depressive Verstimmungen zu überwinden und einen Burn-out teilweise abmildern. Die App war allerdings nicht in der Lage, die Teilnehmenden dauerhaft zu motivieren.
24.08.2023 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass Praxisinhaber diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen können. Und das ist nicht nur möglich, solange das Zwangsgeld noch nicht festgesetzt wurde, sondern auch nach dem Erhalt des Bescheids über die Festsetzung eines Zwangsgelds. Die Devise lautet dann: Nicht zahlen, sondern schnellstens handeln!