Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    „Praxisinhaber sollten sich zunächst über den derzeitigen Sinn eines TI-Anschlusses informieren!“

    | Gemäß dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen nach den Ärzten und Zahnärzten ab dem 01.01.2026 auch die Heilmittelpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sein. Dieses Datum ruft zahlreiche Anbieter von IT-Hard- und Software auf den Plan. Sie locken Heilmittelerbringer mit Angeboten, möglichst frühzeitig einen Vertrag abzuschließen. Darüber, welchen Nutzen niedergelassene Physiotherapeuten davon haben, wo die Risiken liegen und wie sie sich am besten auf den Einstieg in die TI vorbereiten, sprach PP-Redakteur Stefan Lemberg mit Dr. Björn Pfadenhauer, Geschäftsführer des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten ‒ IFK e. V. |

     

    Frage: Herr Dr. Pfadenhauer, offiziell ist die TI-Anbindung für Physiopraxen zum 01.01.2026 vorgeschrieben. Welchen Nutzen haben niedergelassene Physiotherapeuten davon, jetzt schon mitzumachen?

     

    Antwort: Leider aktuell keinen großen Nutzen. Unseres Erachtens bieten die derzeit und auch Anfang 2026 verfügbaren TI-Anwendungen wie KIM und TIM ‒ allein genommen ‒ nicht den nötigen Mehrwert in der täglichen Arbeit, die einen verpflichtenden Anschluss an die TI für alle Heilmittelerbringer jetzt schon rechtfertigen könnte. Es entstehen Aufwand und Kosten bei gleichzeitig geringem Nutzen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die TI insgesamt im Heilmittelbereich kritisch wahrgenommen wird und das zukünftige Potenzial sowie der damit erhoffte Bürokratieabbau in den Hintergrund geraten. Das wäre kontraproduktiv, weil damit die Möglichkeit einer gelingenden und positiv wahrgenommenen Einführung aufs Spiel gesetzt wird. Die gelingende Einführung der TI verlangt von allen Berufsangehörigen Veränderungsbereitschaft und Motivation. Beides ist aus unserer Sicht vorhanden. Es ist unsere feste Überzeugung, dass Schlüsselanwendungen wie die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) dazu beitragen können, einen spürbaren Mehrwert durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur in der täglichen Arbeit zu generieren. Derzeit sieht es aber so aus, dass die eVO nicht ‒ wie aktuell noch gesetzlich vorgesehen ‒ zum 01.01.2027 zur Verfügung stehen wird. Warum also sollte man sich jetzt an TI anschließen?