Der Begriff der „nicht im Inland belegenen Betriebsstätte“ in der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG soll nicht nach der Definition in § 12 AO auszulegen sein, sondern nach der abweichenden Begriffsbestimmung des einschlägigen DBA. Da bereits Hilfstätigkeiten aus nationaler Sicht zur Betriebsstättenbegründung führen können (§ 12 S. 2 AO), aus DBA-rechtlicher Sicht hingegen nicht (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA), kommt in DBA-Fällen dieser Unterscheidung erhebliche Bedeutung zu. Hiermit befasste sich ...
Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusteht, die ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer eines bundeseigenen Unternehmens in Indonesien bezogen hat? Der BFH ...
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen (s. EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.11.
Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat am 13.11.15 die neuesten Zahlen zu den in Hessen eingegangenen Selbstanzeigen zu Kapitalanlagen in der Schweiz vorgestellt. „Im vergangenen Monat konnten wir eine deutliche Steigerung der Anzahl von Selbstanzeigen feststellen: 57 Steuersünder haben sich bei unseren Finanzämtern selbst angezeigt. Darauf haben unsere Behörden Mehrsteuern in Höhe von rund 8,05 Mio. EUR festgesetzt“ ( FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 13.11.15 ).
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.15 (IV B 6 - S 1301/11/10002) ein Anwendungsschreiben zu den Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (TIEA) veröffentlicht. Es gilt in Ergänzung zu den BMF-Schreiben vom ...
Am 3.11.15 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen FATCA-Abkommen an die obersten Finanzbehörden der Länder übersandt.
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Nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt sind die Ratifikationsurkunden zum neuen DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden am 20.10.15 ausgetauscht worden. Das neue Abkommen tritt somit am 1.12.15 in Kraft und kommt grundsätzlich ab dem 1.1.16 zur Anwendung (Art. 33 Abs. 2 DBA NL 2012).