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  • · Fachbeitrag · Steuerplanung

    Einsatz ausländischer Familienstiftung zur steuerlichen Asset und Income Protection (Teil 2)

    von StB Dr. Carsten Heinz, Peter Scheuch, M.I.Tax und StB Dr. Florian Schiefer, alle Noerr LLP Berlin

    | Ausländische Familienstiftungen bieten sowohl in Zuzugs- als auch in Wegzugsfällen steuerliche Anreize. Als Fortsetzung des Musterfalls (s. Teil 1 PIStB 16, 15 ) werden im vorliegenden zweiten Teil die Besteuerungsfolgen und potenziellen Strukturierungsmöglichkeiten eines Zuzugs unter Einbezug einer ausländischen Familienstiftung dargestellt. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei der Spezialnorm des § 15 AStG zu. |

    1. Strukturierter Zuzug

    A stört insbesondere die Exit-Besteuerung seines geplanten Wegzugs. Er erzählt seinem steuerlichen Berater von seinen Bekannten, die vor ihrem Wegzug in verschiedene Länder einfach ihr Vermögen in eigens gegründete Gesellschaften eingebracht haben, um damit eine Art Abschirmwirkung im Zuzugsstaat zu erreichen.

     

    Nach einem Hinweis auf die bereits besprochene Wegzugsbesteuerung und die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen bei Anteilen i. S .d. § 17 EStG wird jedoch klar, dass eine steuerliche Abschirmwirkung - insbesondere im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung - nur dann funktionieren kann, wenn A hierdurch nicht mit einer qualifizierten Beteiligung nach Deutschland verzieht. Es könnte daher sinnvoll sein, eine ausländische Familienstiftung einzubeziehen, deren wirksame Implementierung und Besteuerung im Detail geprüft werden soll.

     

    2. Ertragsteuerliche Lösungshinweise

    Dreh- und Angelpunkt der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen bildet § 15 AStG. Danach werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung entweder

        

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