· Fachbeitrag · OECD-MA Update 2025
Neue Leitlinien zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte
von StB Luisa Köhler, Managerin bei RSM Ebner Stolz, Frankfurt am Main und RA StB Christof Zondler, Partner bei RSM Ebner Stolz, Stuttgart
Am 18.11.25 hat die OECD das Musterabkommen (OECD-MA) und dessen Kommentar (OECD-MK) umfassend aktualisiert. Neu in den Kommentar eingefügt wurden u. a. detaillierte Ausführungen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitende Tätigkeiten im Homeoffice bzw. Remote Work eines Mitarbeitenden eine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründen können. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Leitlinien zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte schematisch dar, erörtert die Auswirkungen und zeigt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis auf.
1. Hintergrund und praktische Relevanz
Spätestens seit der Coronapandemie ist Homeoffice in vielen Arbeitsbereichen keine Ausnahme mehr, sondern hat sich zunehmend etabliert. Arbeitnehmer erwarten vermehrt Flexibilität in Bezug auf ihren Arbeitsort – und Unternehmen, die um qualifizierte Fachkräfte konkurrieren, kommen diesem Bedürfnis häufiger nach.
Damit gehen jedoch erhebliche steuerliche und rechtliche Herausforderungen einher. Von zentraler Bedeutung ist dabei u. a. die Frage, ob und in welchen Konstellationen durch das grenzüberschreitende Homeoffice eines Mitarbeiters eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Ausland begründet wird. Wird eine solche Betriebsstätte (oft auch ungewollt) ausgelöst, müssen sich Unternehmen neben einer potenziellen ausländischen Besteuerung der der Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte auch auf zusätzlichen administrativen Compliance-Aufwand (wie Registrierungs-, Gewinnermittlungs-, Buchführungs- und Deklarationspflichten) einstellen (s. auch Klumpp/Esteves da Cunha/Richter, PIStB 22, 72 und 100).
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