Der EuGH hat sich in der Rs. Credit Suisse Securities (Europe) Ltd. in
einem bemerkenswerten Urteil zur Erstattung der Quellensteuer auf Dividenden geäußert, wenn die beschränkt steuerpflichtige Empfängerin in ihrem Ansässigkeitsstaat Verluste erzielt (EuGH 19.12.24, C-601/23). Der Fall betraf zwar die Ausschüttung in Spanien an eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft, ist aber auch für Dividenden deutscher an ausländische Kapitalgesellschaften von Bedeutung.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Leistungsempfänger, der irrtümlich Umsatzsteuer gezahlt hat und diese aufgrund der Insolvenz des Leistenden nicht zurückerhalten kann, keinen Direktanspruch gegen die Finanzbehörde ...
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Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30.12.24 formell mitgeteilt, dass das DBA vom 30.9.05 zwischen Deutschland und Belarus mit Wirkung zum 1.1.25 ausgesetzt wird. Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die Teilaussetzung des Abkommens seitens Belarus getroffen (s. auch BMF-Mitteilung 1.1.25).
Kurz nach seiner Amtseinführung hat US-Präsident Donald Trump ein Memorandum zum Global Tax Deal (Pillar 1 und 2) vorgelegt. Damit wird eine Beteiligung der USA an der globalen Mindeststeuer ausgeschlossen.
Der BFH entschied, dass eine niederländische Stiftung (stichting) keine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG erhält, wenn sie nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft vergleichbar ist (BFH 20.9.24, III R 32/24).
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Nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG haben EWR-Staatsangehörige (z. B. Norweger) keinen Kindergeldanspruch, wenn sie nicht die Freizügigkeitsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 2 oder 3 FreizügG/EU erfüllen (FG Münster 20.9.24, 9 K 440/22 KG, Rev. BFH III R 32/24).