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  • 29.04.2026 · Nachricht · Freistellungsbescheinigung

    MURI-Meldungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich

    www.iww.de/s15570 Das BZSt hat mit Allgemeinverfügung vom 30.3.26 die in Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG regelmäßig enthaltene Auflage zur Abgabe von MURI-Meldungen aufgehoben (s. www.iww.de/s15570 ).