Ein Steuerberater dar im beruflichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“. (OLG Karlsruhe 22.8.12, 4 U 90/12, Rev. nicht zugelassen)|
Wird eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) faktisch betrieben, ohne dass eine vertragliche Grundlage besteht, so kann jeder Arzt der BAG die Kooperation jederzeit kündigen. (OLG Naumburg 9.2.12, 1 U 67/11, NZB BGH II ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2013 leicht von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent an. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 wurde an die beteiligten Verbände und Länder versandt.
Die Aufzeichnungspflichten für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG folgen bereits aus §§ 140 ff. AO. Des Weiteren gilt für den unternehmerisch tätigen Einnahmenüberschuss-Rechner § 22 UStG (i.V. mit §§ 63 ff. UStDV) und zwar unabhängig davon, welche Arten von Umsätzen getätigt werden. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht zwar grundsätzlich keine Pflicht zum Führen eines Kassenbuchs. Entscheidend ist, dass die für die Besteuerung maßgeblichen Vorgänge vollständig erfasst ...
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die zahnärztliche Diagnose und Therapiefreiheit dar, wenn sich Zahnärzte vertraglich verpflichten, ein von einer GmbH betriebenes Dentallabor mit sämtlichen ...
Der BFH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Die Ernsthaftigkeit der Investitionsabsicht kann auch durch andere Indizien als ...
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Medizinische Gutachten (zum Nachweis des medizinisch-therapeutischen Ziels einer Behandlungsmaßnahme) können nachträglich nur für körperliche und/oder organische Befunde erstellt werden. Hinsichtlich psychischer Erkrankungen/Störungen bedarf es stets einer vorherigen Diagnose. Es muss jeder Einzelfall begutachtet werden, wenn der Patient vorher eingewilligt hat, anonymisierte Patientenakten vorzulegen reicht nicht. (FG Rheinland-Pfalz 12.1.12, 6 K 1917/07, nrkr.)..